Der Einwohnerrat der Stadt Q._____ beschloss am tt.mm.2017 eine Teilrevision der allgemeinen Nutzungsplanung. In deren Rahmen wurde eine Teilfläche der Parzelle Nr. aaa (bisher Bahnareal) der "Spezialzone C._____" zugewiesen. Eigentümerin der betroffenen Grundstücksfläche ist die A._____. Die Revision der Ortsplanung wurde am tt.mm.2017 vom Regierungsrat genehmigt. Am 16. September 2019 erliess der Stadtrat Q._____ folgende Verfügung zur Festlegung der Mehrwertabgabe: 1. Die Mehrwertabgabe für die der Einzonung gleichgestellte Umzonung der Parzelle aaa wird auf Fr. 1'436'000.00 festgesetzt.