1.2. Die Gerichtsgebühr wird unter Berücksichtigung des Streitwerts der Bedeutung der Sache auf Fr. 1'400.00 festgelegt (vgl. § 5 Abs. 1 und § 20 Abs. 2 i.V.m. § 7 Abs. 1 des Gebührendekrets vom 19. September 2023 [GebührD; SAR 662.10]).