4.2. Die Beschwerdeführenden erklärten in der Eingabe vom 29. November, sie hätten von Frau E._____ erfahren, "wieviel unser Entgelt für die Pflege von D._____ sein soll", und seien "mit diesem Betrag nicht einverstanden" (Eingabe vom 29. November 2024). In Unkenntnis dessen, gegen welchen Entscheid sich die Beschwerde richtete, erschloss sich für die Vorinstanz nicht, was die Beschwerdeführenden verlangten.