19) mit der Verwaltungsbeschwerde "die Zusprechung eines betragsmässig höheren Pflegegeldes beantragten". Die Festsetzung des Pflegegelds war jedoch nicht Gegenstand des angefochtenen Gemeinderatsbeschlusses und durfte es auch gar nicht sein; die Festlegung hat in einem privatrechtlichen Vertrag zu erfolgen und im Streitfall ist das Pflegegeld mit Zivilklage geltend zu machen (vgl. vorne Erw. 2).