Es ist in einem Pflegevertrag zwischen den Pflegeeltern und dem sorgeberechtigten Elternteil bzw. der fremdplatzierenden Behörde auszuhandeln und festzulegen. Für Pflegekinder, die sich dauernd in der Pflegefamilie aufhalten, wird ein monatliches Pflegegeld von pauschal Fr. 1‘750.00 (zuzüglich Fr. 100.00 für Bekleidung) empfohlen. Bei Fremdplatzierungen auf Anordnung der Kindesschutzbehörde gemäss Art. 310 ZGB wird in der Praxis der Pflegevertrag auf Anordnung der Kin- -8-