Im Kanton Aargau erliess die Kammer für Kindes- und Erwachsenenschutz des Obergerichts die Richtlinien Pflegekosten (abrufbar unter https://www.ag.ch/media/kanton-aargau/jb/dokumente/kesb/dokumente/ kreisschreiben/richtlinien-zur-bemessung-der-pflegekosten-fuer-pflege- kinder.pdf, zuletzt abgerufen am 20. August 2025). Danach besteht das Pflegegeld in einer Abgeltung der Unterhaltskosten am Pflegeplatz, d.h. Pflegekosten, und in einer Entschädigung der Pflegeeltern für den Betreuungsaufwand. Es ist in einem Pflegevertrag zwischen den Pflegeeltern und dem sorgeberechtigten Elternteil bzw. der fremdplatzierenden Behörde auszuhandeln und festzulegen.