C. 1. Dagegen erhoben B._____ und A._____, nunmehr vertreten durch eine Rechtsanwältin, mit Eingabe vom 12. Februar 2025 Verwaltungsgerichtsbeschwerde. Die Beschwerdeführenden beantragen die Aufhebung des angefochtenen Entscheids und die Rückweisung der Sache an die Vorinstanz, unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zulasten Letzterer. 2. Die Beschwerdestelle SPG beantragt mit Beschwerdeantwort vom 7. März 2025 die Abweisung der Verwaltungsgerichtsbeschwerde, unter Kostenund Entschädigungsfolgen zulasten der Beschwerdeführenden.