Zugestellt wurde dieser Entscheid der damaligen Beiständin E._____, der Kinder- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) Q._____ sowie der KESB R._____. B. 1. Mit Eingabe vom 29. November 2024 an das Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG, teilten B._____ und A._____ mit, dass sie am 28. November 2024 von E._____ erfahren hätten, welches "Entgelt" sie für die Pflege von D._____ erhalten würden. Weiter erklärten sie: Mit diesem Schreiben erklären wir, dass wir mit diesem Betrag nicht einverstanden sind und reichen deshalb Beschwerde ein. Die Begründung folgt.