3. An der Sitzung vom 11. November 2024 verfügte der Gemeinderat Q._____: 1. Für die DAF [= Dienstleistungsanbieter in der Familienpflege] Begleitung der Pflegefamilie A._____ und B._____ durch F._____ wird über den Zeitraum von 6 Monaten ab Oktober 2024 eine subsidiäre Kostengutsprache in der Höhe von maximal CHF 16'580.00 gesprochen. Die Kosten für kurzfristige Terminabsagen inkl. allfälligen Wegpauschalen gehen zu Lasten der Pflegefamilie.