schwerde (act. 17 f., 24a f.). Am 1. April 2025 reichte die Beschwerdeführerin unaufgefordert eine weitere Stellungnahme ein (act. 25). Diese wurde der Vorinstanz zur Kenntnisnahme zugestellt (act. 29). Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: