2. Die Bestätigung meines Aufenthaltsrechts in der Schweiz aufgrund meiner sozialen Integration, meiner wirtschaftlichen Selbstständigkeit und im Interesse des Kindeswohls. 3. Falls notwendig, eine mündliche Anhörung, um meine Situation persönlich darlegen zu können. Die Begründung ergibt sich, soweit erforderlich, aus den nachstehenden Erwägungen. Nach Eingang des Kostenvorschusses reichte die Vorinstanz aufforderungsgemäss die Akten ein und beantragte unter Festhaltung an ihren Erwägungen im angefochtenen Einspracheentscheid die Abweisung der Be- -4-