2. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'500.00, sind von der Beschwerdeführerin zu bezahlen. 3. Es werden keine Parteikosten ersetzt. - 17 - Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter) das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Rechtsabteilung Mitteilung an: den Regierungsrat das Beurteilungsgremium Studienauftrag "B" Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten