Siegerprojekt aus einem Wettbewerb bewilligt werden kann. Nur könnte ein solcher für die Beschwerdeführerin negativer Bauentscheid nach dem oben Gesagten nicht bewirken, dass die Beschwerdeinstanzen anstelle der dazu berufenen Zivilgerichte den Preisentscheid oder den Entscheid des Beurteilungsgremiums eines Studienauftrags auf seine Vereinbarkeit mit privatrechtlichen Vorschriften (des Auftragsrechts und der einschlägigen SIA- Ordnungen) überprüfen und aufheben oder abändern könnten. - 15 -