Schlecht- oder Nichterfüllung des Auftrags im Sinne der Art. 97 ff. OR / Art. 398 OR vor (vgl. auch SCHNEIDER HEUSI, a.a.O., § 4 Rz. 4.55) und der Streit darüber ist vor einem Zivilgericht, allenfalls einem Schiedsgericht der SIA auszutragen.