3. In der Replik vom 2. April 2025 hielt die Beschwerdeführerin an ihren Anträgen fest. Das BVU, Rechtsabteilung, reichte innert Frist keine Duplik ein. D. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: