1. Das Gesuch um Durchführung einer öffentlichen Verhandlung wird abgewiesen. - 15 - 2. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird. 3. Das Gesuch um Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege und -verbei- ständung wird abgewiesen. 4. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer reduzierten Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00, sind vom Beschwerdeführer zu bezahlen. 5. Es werden keine Parteikosten ersetzt. Zustellung an: den Beschwerdeführer (Vertreter) das Departement Volkswirtschaft und Inneres, Generalsekretariat