2a; statt vieler: Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2021.165 vom 4. Januar 2022, Erw. I/4.2). Die Behörde verfügt im Zusammenhang mit Sistierungsentscheiden über einen verhältnismässig grossen Ermessensspielraum. Diesen muss sie sachgerecht und pflichtgemäss ausüben (Entscheid des Verwaltungsgerichts WBE.2021.303 vom 29. September 2021, Erw. II/3.1 mit Hinweis).