5. Es sei dem Beschwerdeführer für das vorliegende Verfahren die unentgeltliche Rechtspflege zu gewähren und in der Person des Unterzeichnenden ein unentgeltlicher Rechtsbeistand zu bestellen. 6. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge zu Lasten der Beschwerdegegnerin. Ausserdem liess er folgende Verfahrensanträge stellen: 1. Über die Rechtsbegehren 2a. und 2b. (Einweisung in das Sigma Zentrum Bad Säckingen) sei im Sinne einer Anordnung vorsorglichen Charakters sofort zu entscheiden. -7-