angefochtener Entscheid, S. 3; vgl. auch Eingabe des AJV an das Verwaltungsgericht vom 9. Januar 2025, Akten DVI, act. 170). 6. Am 15. September 2024 liess A._____ beim AJV einen Antrag auf Entlassung aus dem Vollzug der stationären therapeutischen Massnahme stellen (Akten DVI, act. 144). 7. Mit Verfügung vom 11. Dezember 2024 wies das AJV sowohl den zuvor bereits gestellten Antrag auf Versetzung in das Sigma Zentrum Bad Säckingen als auch denjenigen auf Entlassung ab (Akten DVI, act. 138 ff.). -4-