3. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 600.00, sind von der Beschwerdeführerin zu bezahlen. 4. Es werden keine Parteikosten ersetzt. 5. Zustellung der Eingabe der Beschwerdeführerin vom 29. Dezember 2025 an das DGS, Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG, und den Gemeinderat Q._____ zur Kenntnisnahme. Zustellung an: die Beschwerdeführerin den Gemeinderat Q._____ das DGS, Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG Mitteilung an: den Rechtsdienst des Regierungsrates - 12 - Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten