1.3. Wie dargelegt richtet sich die Aufsichtsanzeige vom 11. Oktober 2025 gegen den Gemeinderat Q._____. Im Rahmen dieses Verfahrens erhob die Beschwerdeführerin am 31. Oktober 2025 gegen die Überweisung der Aufsichtsanzeige an das DGS zur weiteren Behandlung "Beschwerde" beim Regierungsrat. Der Rechtsdienst des Regierungsrats nahm diese Eingabe als Aufsichtsanzeige gegen das Überweisungsschreiben entgegen. Gegenstand des Verfahrens vor Regierungsrat ist demnach die Frage, ob das DGS für die Beurteilung der Aufsichtsanzeige vom 11. Oktober 2025 gegen den Gemeinderat Q._____ zuständig ist. Falls der Regierungsrat die grundsätzliche Zuständigkeit des DGS bejaht, dürfte gestützt auf die