1. Es sei die Nichtigkeit aller angefochtenen Verfügungen des DGS (vom 25.11., 26.11. und 02.12.2025) festzustellen. 2. Die Sache sei formell an den Regierungsrat (Verfahren SKRD.25.445) zu überweisen oder bis zu dessen Entscheid zu sistieren. 3. Es seien mir eine Parteientschädigung sowie die Unentgeltliche Rechtspflege (UP) zu gewähren; sämtliche Verfahrenskosten sind dem DGS aufgrund grober Verfahrensfehler aufzuerlegen.