2. Der Gemeinderat Q._____ beantragte mit Beschwerdeantwort vom 11. August 2025 sinngemäss die Abweisung der Beschwerde. 3. Mit Eingabe vom 26. Juli 2025 (richtig wohl 26. August 2025) erstattete A._____ eine Replik. 4. Am 27. Oktober 2025 reichte die Beschwerdeführerin ein Schreiben mit der Überschrift "Mahnung in den Verfahren BE.2025.053, BE.2025.063, BE.2025.113, BE.2025.120" ein. 5. Am 1. November 2025 richtete A._____ ein weiteres Schreiben an die Beschwerdestelle SPG mit der Überschrift "Mahnung wegen Rechtsverzögerung". -3-