2. Für die Übernahme der situationsbedingten Leistungen wie z.B. Portokosten, nicht kassenpflichtige Medikamente, ist durch Frau A._____ immer im Voraus eine Kostengutsprache bei den Sozialen Diensten einzuholen. B. 1. Gegen den Entscheid des Gemeinderates Q._____ vom 23. Juni 2025 erhob A._____ am 8. Juli 2025 Verwaltungsbeschwerde beim Departement Gesundheit und Soziales (DGS), Kantonaler Sozialdienst, Beschwerdestelle SPG. Sie beantragte, der angefochtene Entscheid sei aufzuheben und es seien die vollen Portokosten in Höhe von Fr. 20.40 zu übernehmen (Verfahren BE.2025.063).