2. Von Amtes wegen werden die in den Auflagen Ziffern 4 und 7 der Baubewilligung vom 11. Dezember 2023 angesetzten Fristen ("bis Ende Februar 2024") neu festgesetzt auf "bis zwei Monate nach Rechtskraft der Bewilligung vom 11. Dezember 2023". 3. Die verwaltungsgerichtlichen Verfahrenskosten, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 3'000.00, sind von der Beschwerdeführerin zu bezahlen. 4. Es werden keinen Parteikosten ersetzt. Zustellung an: die Beschwerdeführerin (Vertreter) den Beigeladenen den Stadtrat Q._____ das Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Rechtsabteilung das Bundesamt für Umwelt BAFU Mitteilung an: den Regierungsrat