Auch ist sie wirksam und effektiv, um unnötige Lichtverschmutzungen und Einwirkungen auf die Umgebung einzudämmen. Soweit das Einschalten der Aussenbeleuchtung notwendig ist (z.B. weil sich noch Personen [unter Einhaltung der Nachtruhe] im Garten aufhalten oder das Gebäude betreten/verlassen wollen), muss der Betrieb allerdings so erfolgen, dass Anwohner nicht gestört werden. Ob ein Anwohner bei objektivierter Betrachtung "gestört" wird, wird im konkreten Einzelfall zu beurteilen sein.