144]). Achtet der Betreiber des Lokals darauf, dass der gebäudeinterne Eingang zum Vereins- und Versammlungslokal jeweils geschlossen ist, wenn der besagte Gebäudeeingang für das Betreten oder Verlassen kurz geöffnet wird, dürfte beim Betreten und Verlassen des Gebäudes auch nach 22.00 Uhr kein bzw. kaum Lärm nach aussen dringen. Ein kurzes Lüften nach 22.00 Uhr erscheint ebenfalls nicht ausgeschlossen, sofern sichergestellt wird, dass aus dem zu lüftenden Raum kein Lärm nach aussen dringt (Personen können während des Lüftens z.B. kurz in einen anderen Raum gehen und die Türe zu diesem Raum schliessen; allfällige Musik kann ausgeschaltet werden etc.).