3.3.3.2. Die in der Baubewilligung angeordnete Ziffer 2 ("Gebäudeöffnungen [Fenster, Türen etc.] sind ab 22.00 Uhr geschlossen zu halten.") entspricht dem Massnahmenkatalog der Vollzugshilfe 8.10 (Cercle Bruit). Zudem bestätigt auch die kantonale Fachstelle, dass die Ziffer 2 im Rahmen der Vorsorge eine angemessene Auflage sei (siehe Vorakten, act. 112). Das Gericht hat keinen Anlass, von dieser fachlichen Beurteilung abzuweichen. Die Massnahme erscheint wirksam und geeignet, ist wirtschaftlich tragbar (keine finanziellen Nachteile) und einfach umsetzbar.