Fachlich abgestützte private Richtlinien können als Entscheidungshilfe für eine derartige objektivierte Betrachtung berücksichtigt werden. Im vorliegenden Zusammenhang kann namentlich die von der Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) herausgegebene Vollzugshilfe zur Ermittlung und Beurteilung der Lärmbelastung im Zusammenhang mit dem Betrieb öffentlicher Lokale beigezogen werden (Vollzugshilfe 8.10 vom 10. März 1999 [vollständig überarbeitete Version vom 1. Februar 2019]) (Urteil des Bundesgerichts 1C_13/2020 vom 13. Oktober 2020, Erw. 5.5 mit Hinweisen).