3.2. 3.2.1. Die Beschwerdeführerin macht geltend, das fragliche Vereins- und Versammlungslokal sei keine "Anlage" im Sinne der Umweltgesetzgebung. Gemäss Art. 7 Abs. 7 USG sind "Anlagen" Bauten, Verkehrswege oder andere ortsfeste Einrichtungen sowie Terrainveränderungen; den Anlagen sind Geräte Maschinen, Fahrzeuge, Schiffe und Luftfahrzeuge gleichge- - 14 -