Die vor Vorinstanz weiter umstrittene Ziffer 4 der Baubewilligung betraf die Vermeidung von Lichtimmissionen. Die Vorinstanz zog für die Beurteilung das Merkblatt "Begrenzung von Lichtemissionen" (Begrenzung von Lichtemissionen, Merkblatt für die Gemeinden, Hrsg.: Schweizerischer Gemeindeverband SGV, Schweizerischer Verband Kommunale Infrastruktur SVKI, Schweizerischer Städteverband SSV, Schweizerische Gesellschaft der Lufthygiene-Fachleute Cercl-Air, Bundesamt für Umwelt BAFU, 2021) heran. Gestützt auf dieses resultierte für die Innenbeleuchtung des Vereinslokals ein Relevanz-Index von 0 – 2, was die Umsetzung von einfachen Massnahmen rechtfertige.