insbesondere während der Nacht nicht mehr als geringfügig gestört werde. Für die Einzelfallbeurteilung könnten fachlich abgestützte private Richtlinien als Entscheidungshilfe herangezogen werden, wie z.B. die von der Vereinigung kantonaler Lärmschutzfachleute (Cercle Bruit) herausgegebenen Vollzugshilfe zur Ermittlung und Beurteilung der Lärmbelastung im Zusammenhang mit dem Betrieb öffentlicher Lokale (vgl. angefochtener Entscheid, S. 9 f.).