Diese Frage ist zu bejahen, da die neue Nutzung wie oben erläutert andere und intensivere Auswirkungen hat als die bisher bewilligte Büronutzung (siehe Erw. II/2.3). Daran ändert im Übrigen nichts, dass eine Nutzung als Ver- eins- und Versammlungslokal in der Dorfkernzone DK2 grundsätzlich zonenkonform ist.