Die Wohnnutzung blieb eine Wohnnutzung, die Auswirkungen der neuen Nutzung waren zudem nicht derart, dass sie einer behördlichen Kontrolle bedürft hätten. Vorliegend geht es dagegen um die Frage, ob die Änderung der bewilligten Büronutzung in eine Nutzung als Vereins- und Versammlungslokal – welche Nutzung per se anders als eine blosse Büronutzung ist und bei der u.a. auch abends und an den Wochenenden Veranstaltungen mit z.T. vielen Besuchern stattfinden – baubewilligungspflichtig ist. Diese Frage ist zu bejahen, da die neue Nutzung wie oben erläutert andere und intensivere Auswirkungen hat als die bisher bewilligte Büronutzung (siehe Erw.