Von der dargelegten Nutzung als Büro zu unterscheiden ist die in Frage stehende Nutzung als Vereins- und Versammlungslokal. Der Beigeladene ist ein Verein _____, der die Pflege und Förderung der _____ bezweckt. Er fördert Kontakte und Geselligkeit unter den Mitgliedern, organisiert bzw. unterstützt kulturelle Veranstaltungen und setzt sich ein für die Interessen seiner Mitglieder. Die Vereinsangebote finden teilweise tagsüber unter der Woche statt, die Veranstaltungen mit z.T. hohen Besucherzahlen (gemäss Vorinstanz und erteilter Baubewilligung maximal 50 Personen [siehe angefochtener Entscheid, S. 6; Vorakten, act.