3. Das BVU, Rechtsabteilung, beantragte in seiner Beschwerdeantwort vom 11. März 2025, die Verwaltungsgerichtsbeschwerde sei abzuweisen, unter Kosten- und Entschädigungsfolge. 4. Am 20. März 2025 reichte die Beschwerdeführerin (unaufgefordert) eine weitere Eingabe ein. 5. Das Verwaltungsgericht hat den Fall am 20. Oktober 2025 beraten und entschieden. -5- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: