Per _____ fusionierte die Gemeinde R._____ mit der Stadt Q._____. R._____ wurde zu einem Stadtteil von Q._____. Der Gemeinderat R._____ existiert entsprechend nicht mehr, zuständig ist der Stadtrat Q._____. Das streitbetroffene Grundstück trägt zudem nicht mehr die Parzellen Nr. aaa, sondern neu die Parzellen Nr. bbb (Q._____). B. Auf Beschwerde der A._____ AG hin fällte das Departement, Bau, Verkehr und Umwelt (BVU), Rechtsabteilung, am 19. Dezember 2024 folgenden Entscheid: 1. In teilweiser Gutheissung der Beschwerde werden die Auflagen Ziffern 3 und 5 der Baubewilligung vom 11. Dezember 2023 ersatzlos aufgehoben.