8. Um übermässige Lichtemissionen wirksam zu verhindern, empfiehlt der Gemeinderat die Berücksichtigung der SIA-Norm 491. Die Lichtverschmutzung (künstliche Aufhellung des Nachthimmels mit schädlichen oder lästigen Auswirkungen auf Menschen und die Umwelt) lässt sich mit geeigneten Massnahmen verhindern. Die Aussenbeleuchtung ist ab 22.00 Uhr auszuschalten, bzw. so zu betreiben, dass Anwohner nicht gestört werden. 9. Das Parkieren auf privatem Grundeigentum in der Nachbarschaft ist verboten. Die Durchsetzung obliegt den Verantwortlichen des B._____.