6. Der Alltagslärm ausserhalb des Gebäudes ist – insbesondere an Sonnund Feiertagen – so zu reduzieren, dass die Nachbarschaft weder übermässig belastet noch in ihrem Wohlbefinden erheblich gestört wird. 7. Die Bauherrschaft bzw. die Verantwortlichen des B._____ haben bis Ende Februar 2024 eine Ansprechperson zu benennen und zu melden, welche für die Einhaltung der Vorschriften verantwortlich ist. -3-