3. Die Baugesuchstellerin hat einen Raucherbereich zu bezeichnen, der ohne Belästigung der Nachbarschaft benutzt werden kann. 4. Der noch fehlende Sonnenschutz (Lamellenstoren) beim Versammlungslokal soll gemäss Angaben der Bauherrschaft demnächst fertig montiert und funktionstüchtig werden. Es wird hierfür eine Frist bis Ende Februar 2024 gewährt. Die Jalousien sind spätestens ab 22.00 Uhr (zur Vermeidung von Lichtemissionen) geschlossen zu halten. 5. Ab 22.00 Uhr dürfen die Aussenflächen, die an Wohnbauten grenzen, nicht benutzt werden.