Mit Protokollauszug vom 11. Dezember 2023 wies der Gemeinderat die Einwendungen ab, soweit er diese nicht durch Auflagen teilweise guthiess. Auf einzelne Einwendungen trat er zudem nicht ein oder schrieb sie als durch Rückzug erledigt von der Geschäftskontrolle ab. Gleichzeitig erteilte er die Baubewilligung für die Umnutzung unter folgenden Auflagen und Bedingungen: 1. Es gelten die mit dem Genehmigungsvermerk versehenen Pläne und Unterlagen. Abweichungen von diesen Plänen sind nur mit vorheriger Zustimmung des Gemeinderates zulässig. 2. Gebäudeöffnungen (Fenster, Türen, etc.) sind ab 22.00 Uhr geschlossen zu halten.