3. Mit Verfügung vom 10. Dezember 2025 forderte der Instruktionsrichter das AJV auf, den aktuellen Vollzugsplan betreffend den Beschwerdeführer einzureichen; dieser ging am 18. Dezember 2025 beim Verwaltungsgericht ein. 4. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (§ 7 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). -4- Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: