2.3. Andererseits gilt es zu berücksichtigen, dass die Festsetzung des steuerbaren sowie des satzbestimmenden Einkommens im konkreten Fall komplex war und einer intensiven inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Fall bedurfte. Erst so war zu erkennen, dass ein Urteil in der Sache zuungunsten der Beschwerdeführenden ausfallen könnte. Die diesbezügliche - 10 -