Gleiches gilt für die Ausführungen, wonach das Referat "in Auftrag gegeben" worden sei, ohne dass sie darüber "in Kenntnis gesetzt" oder "rechtzeitig auf die hohen Kosten hingewiesen" worden seien. Die Erstellung eines Referats, d.h. eines Urteilsentwurfs, ist ein rein gerichtsinterner Vorgang und nach Abschluss der Instruktion der nächste Schritt zur Beurteilung eines Rechtsmittels. Dazu braucht es weder einen speziellen Auftrag noch die ausdrückliche Einwilligung von Verfahrensbeteiligten; ebenso wenig entstehen dadurch besondere Kosten.