Das Erlassgesuch ist demgegenüber ein ausserordentlicher Rechtsbehelf, der ohne Berücksichtigung einer Frist beim Generalsekretariat GKA eingereicht werden kann. Im Rahmen des Verfahrens ist einzig zu prüfen, ob aufgrund einer dauernden Mittellosigkeit der betroffenen Person die auferlegten Gerichtskosten erlassen werden können. Ob die Gerichtskosten korrekt festgesetzt wurden, ist nicht Gegenstand des Erlassverfahrens.