1.2. Das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, auferlegte den Beschwerdeführenden mit Beschluss vom 24. September 2020 Verfahrenskosten im Umfang von Fr. 4'165.00 (vgl. vorne lit. B./4). Die Beschwerdeführenden beantragten in ihrer Eingabe an das Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, vom 21. Oktober 2020, entgegen dem erwähnten Beschluss keine Verfahrenskosten tragen zu müssen.