C. 1. A._____ und B._____ stellten mit Eingabe vom 21. Oktober 2020 beim Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, folgendes Gesuch: Wir möchten Sie bitten, uns die Gerichtsgebühren von CHF 3'765.00 (…) zu erlassen. Die Eingabe wurde vom Präsidenten des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern, als Gesuch um Erlass der Gerichtskosten eingestuft und in der Folge an das Generalsekretariat Gerichte Kanton Aargau (Generalsekretariat GKA) weitergeleitet. 2. Die Generalsekretärin GKA wies mit Entscheid vom 18. Dezember 2024 das Kostenerlassgesuch ab; Verfahrenskosten wurden keine erhoben.