B. 1. Gegen den Einspracheentscheid der Steuerkommission Q._____ erhoben A._____ und B._____ am 13. September 2019 beim Spezialverwaltungsgericht, Abt. Steuern, Rekurs. 2. Am 31. August 2020 verfügte der Präsident des Spezialverwaltungsgerichts, Abt. Steuern: Die Rekurrenten haben die Gelegenheit, sich bis zum 22. September 2020 zur angedrohten Reformatio in peius zu äussern. Innert gleicher Frist haben die Rekurrenten die Gelegenheit, den Rekurs zurückzuziehen. Bei einem Rückzug bleibt es bei der Beurteilung der Steuerkommission Q._____ im Einspracheentscheid vom 20. Juni 2019.