5. Das Verwaltungsgericht hat den Fall auf dem Zirkularweg entschieden (vgl. § 7 Abs. 1 und 2 des Gerichtsorganisationsgesetzes vom 6. Dezember 2011 [GOG; SAR 155.200]). Das Verwaltungsgericht zieht in Erwägung: 1. Gestützt auf das bundesgerichtliche Urteil vom 9. September 2025 (2C_89/2025) hat das Verwaltungsgericht die im Beschwerdeverfahren WBE.2024.329 angefallenen Verfahrenskosten neu zu verlegen und den Umfang des Parteikostenersatzes festzulegen. -5-