3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge, zuzüglich Mehrwertsteuerzuschlag, zu Lasten der Beschwerdegegnerin. 2. Die Kantonsschule Q._____ und das BKS verzichteten auf eine Beschwerdeantwort. Das BKS beantragte ausdrücklich die vollumfängliche Abweisung der Beschwerde, unter Kostenfolgen zulasten des Beschwerdeführers 1. 3. Das Verwaltungsgericht entschied am 11. Dezember 2024: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.